Wissenschaftliche Begleitung der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie WRRL in Rheinland Pfalz
Im Auftrag des Ministeriums für Umwelt und Forsten Rheinland-Pfalz
Bestehend aus den Aufträgen: „Wissenschaftliche Begleitung der rheinland-pfälzischen Bewertung der Oberflächenwasserkörper nach der EU-WRRL“ (2003 bis 2005) und „Wissenschaftliche Beratung bei der Aufstellung von Monitoring-Programmen für die rheinland-pfälzischen Oberflächenwasserkörper und konzeptionelle Vorarbeiten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß der EU-WRRL“ (2005 bis 2006)
Im Dezember 2000 ist die EU-Wasserrahmenrichtlinie in Kraft getreten. Sie bildet einen Ordnungsrahmen für den Schutz aller Gewässer und soll unter anderem sicherstellen, dass
• eine weitere Verschlechterung des Zustandes der Wasserressourcen vermieden wird,
• eine nachhaltige Wassernutzung auf der Grundlage der vorhandenen Ressourcen gefördert wird,
• ein stärkerer Schutz und eine Verbesserung des Zustandes der aquatischen Umwelt durch die Reduzierung oder Einstellung von Einleitungen, Emissionen und Verlusten von prioritären gefährlichen Stoffen erreicht wird.
Das Ziel besteht darin, für alle Gewässer (Grund- und Oberflächengewässer) den „guten ökologischen“ und den „guten chemischen“ Zustand zu erreichen.
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie schreibt als ersten Schritt die Erarbeitung einer umfassenden Bestandsaufnahme als fachliche Grundlage für die Erstellung von Monitoring- und Maßnahmenprogrammen vor. In diesem Schritt war das FG Wasserbau und Wasserwirtschaft wesentlich an der Aufstellung eines Überblickes über die emissions- wie immissionsseitige Bestandssituation beteiligt und hat die vorhandenen Daten synoptisch zusammengeführt. Der inhaltliche Schwerpunkt lag dabei auf der Abschätzung der Wahrscheinlichkeit, welche Gewässer in Rheinland-Pfalz zum Zeitpunkt 2004 die Ziele der EU-WRRL erreichen oder nicht erreichen.
Gemäß Fristenplan EU-WRRL sind ab 2005 die Monitoring-Programme aufzustellen. Wichtiger Bestandteil ist dabei das so genannte operative Messnetz, das im Wesentlichen die Bestandsaufnahmeergebnisse verifizieren bzw. die Fortschreibung ermöglichen wird sowie über die Zielerreichung (guter ökologischer bzw. guter chemischer Zustand) entscheidet.
Die Ergebnisse der Monitoring-Programme bilden die wesentliche fachliche Grundlage für die nachfolgenden Maßnahmeprogramme. Nach Vollzug der Maßnahmen dient das operative Monitoring zur Erfolgskontrolle.
Zurzeit wird am Fachgebiet in Zusammenarbeit mit der zuständigen Fachbehörde, dem LUWG, das zukünftige Messnetz für das landesweite Monitoring entwickelt.
Von der EU-WRRL wird gefordert, im Rahmen einer breit gefassten Öffentlichkeitsarbeit alle interessierten und betroffenen Kreise frühzeitig und ausreichend über die Ergebnisse und Ziele des Bewirtschaftungsplanes zu informieren. Auch hier leistet das Fachgebiet den Länderbehörden Unterstützung.