Bericht Nr. 22
Entscheidungshilfen für das nachhaltige Bauen von hochwasserangepassten Bauweisen in urbanen Gebieten
Kathmann, M.
Zusammenfassung
Die „Europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie“, die 2007 in Kraft getreten ist, wurde im Jahr 2010 in das Deutsche Wasserhaushaltsgesetz umgesetzt. Das Wasserhaushaltsgesetz legt für die Bebauung im hochwassergefährdeten Bereich fest, dass diese hochwasserangepasst herzustellen ist. Diese Forderung beeinflusst die Planung und Realisierung von Gebäuden. In der wissenschaftlichen Arbeit wird dargestellt, wie die Planung der Hochbauten differenziert werden kann, um nachhaltige Gebäude in den hochwassergefährdeten Bereichen realisieren zu können. Viele der heutigen Bauweisen im Hochwasserbereich sind nicht zukunftsfähig / nachhaltig und erfüllen nur den Anspruch an die Sicherheit. Des Weiteren können die meisten der nachhaltigen Bauweisen keine Einflüsse aus den Hochwasserereignissen aufnehmen. Auf Grund der beiden Forderungen stellt sich die Frage, in welchem Umfang die „Europäische Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie“ über das Wasserhaushaltsgesetz die Nachhaltigkeit beeinflusst und ob man anhand der Auswirkungen eine Zuordnung geeigneter Bauweisen zu bestimmten Hochwasserparametern herstellen kann. Dabei ist entscheidend, ob trotz der Forderung nach den „Hochwasserangepassten Bauweisen“ (HABs), eine Optimierung in Bezug auf die Nachhaltigkeit überhaupt möglich ist.