Forschungsprojekt
Segway im öffentlichen Verkehrsraum - Auswertung des saarländischen Pilotversuchs im Hinblick auf die Nutzungsverträglichkeit und Straßenverkehrsrechtliche Behandlung dieser speziellen Fortbewegungsmittel
Forschungsstelle
Institut für Mobilität & Verkehr
Technische Universität Kaiserslautern
Paul-Ehrlich-Straße 14
D-67663 Kaiserslautern
Bearbeiter
Auftraggeber
Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW), vertreten durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
Abschluss
2006
Kurzbericht
Seit 2001 ist der Segway, ein zweirädriges, elektrisch angetriebenes Fahrzeug, das sich und den Fahrer selbst ausbalanciert, nicht nur in den USA sondern auch zunehmend in Europa verbreitet. Aufgrund fehlender Zulassung darf er in Deutschland nicht im öffentlichen Verkehrsraum genutzt werden.
Um zu überprüfen, unter welchen Rahmenbedingungen der Segway auch für den öffentlichen Raum zugelassen werden kann, fand Ende 2005 ein dreimonatiger Pilotversuch bei der Polizei Saarbrücken und dem Ordnungsamt Neunkirchen statt, der vom Fachgebiet Mobilität & Verkehr der TU Kaiserslautern begleitet wurde.
Grundlage für den Pilotversuch waren theoretische Betrachtungen der rechtlichen Zulassungssituation in Deutschland, von Erfahrungen und Regulierung im Ausland und die Einordnung in den Kontext anderer neuartiger Fahrzeugtypen.
Empirisch wurden auf mehreren Ebenen Daten erhoben: zu Beginn und Ende fanden Fahr- und Bremsversuche, sowie Interviews der Fahrer statt. Es wurden Videoaufnahmen zur Beurteilung von Interaktion und Konfliktpotential im öffentlichen Raum gemacht. Zur Protokollierung außergewöhnlicher Ereignisse standen Fahrtenrekorder und eine telefonische Hotline zur Verfügung.
Es zeigte sich, dass der Segway schnell und intuitiv genutzt werden kann, unerfahrene Fahrer sich und das ungewohnte Fahrzeug in Ausnahmesituationen aber leicht überschätzen. Durch seine hohe Beweglichkeit interagiert er gut mit anderen Verkehrsteilnehmern und fügt sich problemlos in das Verkehrsge-schehen ein, Konflikte sind keine beobachtet worden.
Aufgrund der Ergebnisse wird empfohlen, den Segway nicht in schon bestehende, rechtliche Kategorien einzuordnen, sondern eine Zulassung als Fahrzeug eigener Art ("elektronische Mobilitätshilfe") anzustreben, das nur in verkehrsberuhigten Bereichen auf Rad-, und auf Fußverkehrsflächen mit Schrittgeschwindigkeit verkehren darf. Der Segway soll ab 15 Jahren ohne Fahrerlaubnis genutzt werden dürfen, Klingel und Beleuchtung sind nachzurüsten.