Praktikum
Das Praktikum soll möglichst vollständig vor Studienbeginn abgeleistet werden. Ist dies nicht möglich, so muss es spätestens bis Ende des vierten Fachsemesters (bei Studienbeginn im Sommersemester) oder des fünften Fachsemesters (bei Studienbeginn im Wintersemester) nachgewiesen werden. Eine weitere Immatrikulation ist nach Fristablauf bis zur Vorlage eines geeigneten Nachweises nicht möglich.
Es sind insgesamt 8 Wochen Praktikum vorgeschrieben, 4 Wochen Baustellenpraktikum, für die verbleibenden 4 Wochen dürft ihr frei wählen zwischen Büro und Baustelle.
Das Baustellenpraktikum muss in Firmen aus dem Bauhauptgewerbe geleistet werden (z.B.: Gross Peter GmbH & Co.KG.; Bilfinger Berger Hochbau GmbH NL; Wolff Hoch- und Ingenieurbau GmbH & Co.KG.), es dürfen also keine (Innen)Ausbaufirmen wie z.B. Sanitärfirmen, Dachdecker etc. gewählt werden.
Praktikumsabschnitte von weniger als 2 Wochen werden nicht akzeptiert, außerdem ist die Vorlage von Tätigkeitsbericht und Praktikantenvertrag beim Praktikantenamt zur Anerkennung eines Praktikums notwendig.
Mit einer abgeschlossenen fachbezogenen Berufsausbildung im Bauhauptgewerbe gilt das Praktikum i.A. als erledigt.
Praktikantenregelungen und -Verträge findet ihr an dieser Stelle: