Erweiterte betontechnologische Ausbildung (E-Schein)
Interessierte Studierende im Masterstudiengang Bauingenieurwesen Konstruktiver Ingenieurbau können im Rahmen ihres Studiums den Nachweis über Erweiterte betontechnologische Kenntnisse (theoretischer E-Schein) erwerben.
Zu einem späteren Zeitpunkt ist der Erwerb des E-Scheins nur durch Teilnahme an mehrwöchigen Lehrgängen an überregionalen anerkannten Ausbildungszentren möglich und mit entsprechendem zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden.
Der Nachweis über Erweiterte betontechnologische Kenntnisse („E-Schein“) ist erforderlich für leitendes Personal in Betonprüfstellen, für Prüfbeauftragte der Fremdüberwachung und Überwachung im Betonbau und für die Durchführung von Schulungen des Baustellen- bzw. Werkspersonals im Betonbau.
Durch die Ausbildung mit Prüfung entsprechend der Ausbildungsordnung des Ausbildungsbeirats Beton beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein E. V. wird der Nachweis über erweiterte betontechnologische Kenntnisse und Fertigkeiten erbracht, die Voraussetzungen sind für
a) die Herstellung von Transportbeton nach DIN EN 206-1 und DIN 1045-2,
b) die Herstellung und den Einbau von Beton mit höherer Festigkeit und anderen besonderen Eigenschaften der Überwachungsklassen 2 und 3 nach DIN 1045-3 und
c) die Herstellung von vorgefertigten tragenden Bauteilen (Fertigteilen) nach DIN 1045-4 und von Fertigteilen, die Gegenstand einer Produktnorm sind, die in den jeweiligen betontechnologischen Anforderungen auf DIN EN 206-1 und DIN 1045-2 Bezug nimmt.
Für den Erwerb des theoretischen E-Scheins im Rahmen des Bauingenieurstudiums an der TU Kaiserslautern sind die aus der nebenstehenden Abbildung ersichtlichen Lehrveranstaltungen des Fachgebiets Werkstoffe im Bauwesen, in denen die vom Ausbildungsbeirat Beton vorgeschriebenen Lehrinhalte (Stoffplan) vermittelt werden, erfolgreich abzuschließen.
BSc = Bachelorstudiengang
MSc =Masterstudiengang
Die Anmeldung zum Erwerb des E-Scheins erfolgt zu Beginn des Masterstudiums, da mit Ausnahme des Moduls Werkstoffkunde im Bauwesen I alle übrigen Lehrveranstaltungen im Masterstudium angeordnet sind.
Die Leistungsnachweise werden im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnung grundsätzlich über eine bestandene Klausur erbracht. Eine Wiederholung nicht bestandener Klausuren ist nach Maßgabe der Prüfungs-/Studienordnung möglich.
Das Gesamtergebnis für den Nachweis erweiterter betontechnologischer Kenntnisse und Fertigkeiten (E-Schein) wird aus den erzielten Einzelergebnissen errechnet.
Zur Verbesserung des Ergebnisses kann eine mündliche Prüfung von 30 Minuten Dauer durchgeführt werden.
Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der erweiterten betontechnologischen Ausbildung wird nach Abschluss des Studienganges erteilt, wenn als Gesamtergebnis der vier Einzelprüfungen im Mittel eine bessere Note als 2,5 erreicht wird.
Bei Erhalt des theoretischen E-Scheins ist nach dem Studienabschluss eine einjährige praktische betontechnologische Tätigkeit praktische Tätigkeit im Entwerfen, Herstellen, Verarbeiten und Prüfen von Beton gemäß der Prüfungsordnung nachzuweisen.
Aufgrund des Nachweises der praktischen Tätigkeit kann beim Ausbildungsbeirat Beton ein Antrag auf Ausstellung des E-Scheins gestellt werden.